private Haftpflicht

Private Haftpflichtversicherungen

Nach dem Gesetz (§ 823 BGB) haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Dieses unterstreicht die Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung.

Lassen Sie sich beraten, um sich vor unbegrenzter Haftung aus eigener Tasche zu schützen.